Informationen zum Thema Betreuung und betreute Patienten


Im Rahmen einer schweren Krankheit kann es sein, dass Patienten vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind rechtliche Angelegenheiten zu regeln. In diesem Fall richten wir nach eingehendem Gespräch mit dem Patienten und dessen nächsten Angehörigen eine rechtliche Betreuung ein. Wir arbeiten hier eng mit dem Amtsgericht zusammen.

Viele Menschen haben Vorsorgevollmachten getroffen und Angehörige oder Freunde bestimmt, die sie im Fall schwerer Krankheit rechtlich vertreten. Eine Vorsorgevollmacht unterliegt keiner Formvorschrift, sollte aber schriftlich verfasst sein. Das Gericht wird prüfen, ob der gewünschte Vertreter für diese Aufgabe geeignet ist und dem Wunsch in aller Regel entsprechen.
Sollte keine Vorsorgevollmacht vorliegen wählt das Gericht eine geeignete dritte Person als vorübergehenden Betreuer. Es kann ein naher Angehöriger ein Freund oder eine fremde, ehrenamtliche Person oder ein beruflicher Betreuer ausgewählt werden.
Die Aufgaben des Betreuers enden, wenn der Patient wieder vollumfänglich eigenständig entscheiden kann.
 

Aktuelle Termine



21.11.2024   16:00 Uhr

Arbeitskreis der Pankreatektomierten e.V.


Impfungen vor/nach Bauchspeicheldrüsen-OP‘s [ ... mehr]


22.11.2024   08:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Erster Neumarkter Pflegefachtag


Der selbstbestimmte Patient [ ... mehr]


26.11.2024   11:00 Uhr bis 13:00 Uhr

FreyLife: Mittagstisch


Sie können oder wollen nicht immer selbst kochen? Sie Essen gerne in Gesellschaft? [ ... mehr]


28.11.2024   14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

FreyLife: Spielenachmittag


Das Spiel ist so notwendig für das menschliche Leben wie das Ausruhen. [ ... mehr]


29.11.2024   09:00 Uhr

FreyLife: Strickkreis


Ich stricke mir die Welt, wie sie mir gefällt! [ ... mehr]



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