
Informationen zum Thema Betreuung und betreute Patienten
Im Rahmen einer schweren Krankheit kann es sein, dass Patienten vorübergehend oder dauerhaft nicht in der Lage sind rechtliche Angelegenheiten zu regeln. In diesem Fall richten wir nach eingehendem Gespräch mit dem Patienten und dessen nächsten Angehörigen eine rechtliche Betreuung ein. Wir arbeiten hier eng mit dem Amtsgericht zusammen.
Viele Menschen haben Vorsorgevollmachten getroffen und Angehörige oder Freunde bestimmt, die sie im Fall schwerer Krankheit rechtlich vertreten. Eine Vorsorgevollmacht unterliegt keiner Formvorschrift, sollte aber schriftlich verfasst sein. Das Gericht wird prüfen, ob der gewünschte Vertreter für diese Aufgabe geeignet ist und dem Wunsch in aller Regel entsprechen.
Sollte keine Vorsorgevollmacht vorliegen wählt das Gericht eine geeignete dritte Person als vorübergehenden Betreuer. Es kann ein naher Angehöriger ein Freund oder eine fremde, ehrenamtliche Person oder ein beruflicher Betreuer ausgewählt werden.
Die Aufgaben des Betreuers enden, wenn der Patient wieder vollumfänglich eigenständig entscheiden kann.
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